Berufsunfähigkeitsversicherung
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere InformationenDie Absicherung der Arbeitskraft zu maßgeblicher Bedeutung, weil es in unserer Gesellschaft zwar eine Absicherung durch den Staat gibt, diese hat nur eine Basisfunktion.
Die gesetzliche Rentenversicherung versichert nicht alle Personen, die eine Erwerbstätigkeit ausüben. Gerade in der Anfangszeit in den ersten 60 Monaten nach Beginn der Aufnahme einer versicherungspflichtigen Tätigkeit besteht kein Versicherungsschutz. Einige selbstständige Personen sind ebenfalls nicht versichert.
Der Leistungsfall stellt nicht auf die Fähigkeit ab den Beruf weiter ausüben zu können, sondern auf die Fähigkeit am Erwerbsleben teilzunehmen. Hierbei unterscheidet die gesetzliche Rentenversicherung zwischen einer vollen und einer halben Erwerbsminderung.
Voll erwerbsgemindert ist, wer nicht mehr als 3 Stunden pro Tag arbeiten kann.
Halb erwerbsgemindert ist, wer zwischen drei und 6 Stunden arbeiten.
Dabei ist es völlig unwichtig welcher Tätigkeit der Versicherte nachgehen kann.
Es geht auch nicht darum, ob überhaupt eine Tätigkeit nachgegangen wird, es geht nur um die Fähigkeit zu arbeiten.
An dieser Stelle setzt die Berufsunfähigkeitsversicherungen an.
Versichert ist, wer mindestens zu 50 % berufsunfähig ist, also seinen Beruf nicht ausüben kann. Hier wird zu 100 % die vereinbarte BU-Rente gezahlt. Dabei ist es unerheblich, ob der Versicherte einer Tätigkeit nachgehen oder nicht.
Es gibt auch Regelungen in Verträgen bei dem der Versicherungsschutz bereits bei 25 % Berufsunfähigkeit ansetzt und anteilig von 25 % bis 75 % die Rente auszahlt und ab 76 % zu 100 %.
Da hier das Angebot nur schwer vergleichbar, macht es Sinn einen Vergleichsrechner zur Hilfe zu nehmen.
In dem Vergleichsrechner den sie hier zur Verfügung gestellt bekommen, können Sie sich einen Überblick über Angebote am Markt verschaffen.
In jedem Fall sollte die garantierte Steigerung der Rente im Leistungsfall, auch garantierte BU-Rentensteigerungen genannt, versichert sein. Diese stellt sicher, dass im Leistungsfall Inflationsausgleich stattfindet.
Auf die AU-Klausel, die dafür sorgt, dass schon bei lang andauernder Arbeitsunfähigkeit von 6 Monaten geleistet wird, sollten Sie nicht verzichten.
Hiermit stellen Sie sicher, dass im Leistungsfall keine Streitereien entstehen, weil die ärztliche Begutachtung nicht eindeutig eine Berufsunfähigkeit feststellt. Wenn hier allerdings bereits eine längere Arbeitsunfähigkeit von sechs Monaten vorliegt, leistet der Versicherer, wenn die AU-Klausel versichert ist.
Einige Angebote bieten einen Pflegebaustein an, der Versicherungsschutz über die Laufzeit des Vertrages hinaus anbietet. Auch dieser Schutz kann eine sinnvolle Ergänzung für die Berufsunfähigkeitsversicherung – BU-Rente – sein.
Sprechen Sie uns bitte bei allen Fragen oder einem Beratungswunsch an.
Wir wünschen Ihnen nun viel Spaß mit dem Rechner und freuen uns auf Ihr Feedback.
Herzliche Grüße vom Team der Kai Schwark GmbH